Nach § 5 Telemediengesetz (TMG), § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Heilpraktikerüberprüfung am 3.2.1995 in Frankfurt/Main | Aktenzeichen: 53.11 Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf dem Heilpraktikergesetz, der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und der Berufsordnung für Heilpraktiker/BOH.
Gesundheitsamt Barbarossastr. 24 | 63571 Gelnhausen Verbandszugehörigkeit: Union Deutscher Heilpraktiker Landesverband Hessen | Waldstr. 21 | 61137 Schöneck | Mitglieds-Nr. 60531
Weitere berufsbezogene, für alle Verbandsmitglieder gültige Informationen finden Sie unter gesetzliche Grundlagen sowie auf der UDH-Homepage
Nora Laubstein – Burgstr. 2 – 63571 Gelnhausen
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Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (als Heilpraktikerin) am 27.2.1995 durch das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main. Zuständiges Gesundheitsamt ist die Amtsleitung des Main-Kinzig-Kreises, Barbarossastr. 24 | 63571 Gelnhausen
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